Läuteordnung für das Kirchspiel Neubulach

Glocke in der Oberhaugstetter Kirche

Vornehmlich rufen die Glocken zu den Gottesdiensten – zum Hören des Wortes Gottes und zum Feiern der heiligen Sakramente. Darüber hinaus rufen sie Gottes Volk auch im Alltag in bestimmten Stunden zum Gebet, ohne dass eine äußerliche Zusammenkunft stattfindet. Die Schiedglocke ruft im Todesfall zur Fürbitte für den Verstorbenen und seiner Angehörigen und mahnt zugleich an die eigene Sterbestunde.

1. Abendläuten und Einläuten des Sonntags

Das Abendläuten erinnert uns alle an den „Abend des Tages, des Lebens und der Welt.“

Es wird mit der großen Glocke (Betglocke) geläutet zu folgenden Zeiten:

Sommerzeit: 20:00 Uhr, drei Minuten lang
Winterzeit: 18:00 Uhr, drei Minuten lang

Am Samstag wird zu dieser Zeit mit vollem Geläut der Sonntag eingeläutet. Dieses Läuten will auf den Gottesdienst am kommenden Sonntag vorbereiten – es legt die Bitte um Gottes Segen für Prediger und Hörer an Herz. Zur Hervorhebung der Festtage (zusätzliches Einläuten um 15:00 Uhr) siehe Punkt 4.1.

2. 11:00 Uhr- und 15:00 Uhr-Läuten

Das 11:00 Uhr-Läuten erinnert an die Stunde der einbrechenden Finsternis (Matthäus 27,45), nachdem Jesus zwei Stunden vorher ans Kreuz genagelt wurde (Markus 15,25). Das 15:00 Uhr-Läuten erinnert an die Todesstunde Jesu (Matthäus 27, 46.50). In beiden Fällen wird an Werktagen mit der Kreuzglocke (mittlere Glocke bei drei und kleinere Glocke bei zwei Glocken drei Minuten lang geläutet. An Karfreitag wird das 15:00 Uhr-Geläut durch volles Geläut hervorgehoben.

3. Läuten in der Silvesternacht

Volles Geläut acht Minuten lang (je nach technischen Möglichkeiten auch weniger)

4. Gottesdienstliches Läuten

4.1. Einläuten der Festtage

Dieser Glockenruf will die Gemeinde auf den Gottesdienst an besonderen Festtagen vorbereiten. Er legt die Bitte um Gottes Segen für Prediger und Hörer an Herz. Dabei wird am Vortag um 15:00 Uhr mit vollen Geläut drei Minuten lang geläutet.

Festtage sind: 1. Advent, Heiligabend, Neujahr (Einläuten mit Altjahrsabend-Gottesdienst und um Mitternacht), Erscheinungsfest, Konfirmationssonntag, Palmsonntag, Ostersonntag, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreieinigkeitsfest, Erntedank, Kirchweihfest, Reformationsfest (am Sonntag, der auf den 31. Oktober folgt), Buß- und Bettag (am Mittwoch selbst, 15:00 Uhr mit vollem Geläut drei Minuten lang), Ewigkeitssonntag, Investitur, Ordination.

4.2. Vorläuten bei Gottesdiensten

Die Glocken rufen zum öffentlichen und freien Gottesdienst und jeweils zum Gebet. Handelt es sich um außergottesdienstliche Vorträge oder um weltlichen Konzerte, so darf nicht geläutet werden.

Im Normalfall gilt:

Eine Stunde vor Beginn des Gottesdienstes drei Minuten lang in jedem Teilort, sofern es sich um Gottesdienste für das ganze Kirchspiel handelt. Dieses Läuten erinnert an den Gottesdienst. Bei Teilortsgottesdiensten, die um 10:45 Uhr beginnen, wird um 9:45 Uhr nur im betreffenden Teilort geläutet.

Eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes drei Minuten lang – aber nur am jeweiligen Ort des Gottesdienstes. Dieses Läuten mahnt zum rechtzeitigen Aufbruch zum Gottesdienst.

Beim Schulanfangs-Gottesdienst in der Stadtkirche nach den Sommerferien wird entsprechend verfahren; beim Einschulungs-Gottesdienst (auch wenn dieser in der Turn- und Festhalle stattfindet) gilt dasselbe.

Hausgebet im Advent: in allen Teilorten um 19:30 Uhr drei Minuten lang.

Krümel-Gottesdienst, Friedensgebet, Abend-Gottesdienst, … wird im jeweiligen Teilort geläutet.

4.3. Läuten zu Beginn von Gottesdiensten, Bibelabenden und Kirchenkonzerten

Mit diesem Läuten beginnt der Gottesdienst und ist somit als ein Stück geistlicher Musik zu verstehen, das zur inneren Sammlung beiträgt, bereits zum Gottesdienst gehört und vom Orgel- oder Posaunenvorspiel weitergeführt wird. „In der Regel“ geschieht dieses Läuten sieben Minuten mit vollem Geläut. Vor allem bei Doppeldiensten und insbesondere in den Teilorten kann hiervon auch abgewichen werden. Mit dem Läuten begonnen wird zu den öffentlich bekannt gegebenen Zeiten, in den Teilorten jedoch erst dann, wenn der diensthabende Pfarrer auch wirklich da ist. Hat der Pfarrer Verspätung, kann das Läuten auch weniger als sieben Minuten betragen. Die Dauer des Läutens sollte jedoch auch dem Pfarrer noch die Möglichkeit zu einer kurzen Sammlung geben.

Glocken in der Oberhaugstetter Kirche

4.4. Läuten bei Trauungen

Vorläuten und Läuten wie bei anderen Gottesdiensten. Wenn das Brautpaar zur Einsegnung mit Handauflegung niederkniet, wird währenddessen die kleine Glocke (Sakramentsglocke) geläutet.

4.5. Spezielle Läutezeichen

Während dem Vaterunser wird die große Glocke (Betglocke) geläutet.

Bei Taufen kommt die kleine Glocke (Sakramentsglocke) jeweils während der eigentlichen Taufhandlung mit Handauflegung zum Einsatz. Beim Abendmahl wird während den Einsetzungsworten dieselbe Glocke geläutet.

4.6. Läuten bei Bestattungen

Am Tag der Bestattung wird morgens um 8:00 Uhr mit der Kreuzglocke drei Minuten lang geläutet. Entsprechend sonstigen gottesdienstlichen Handlungen wird mit dem Vorläuten eine bzw. eine halbe Stunde vor der Bestattung drei Minuten lang verfahren.

Sämtliche Läutevorgänge beziehen sich auf den Teilort, in dem die kirchliche Handlung stattfindet.

Das drei-minütige Läuten vor dem Beginn der kirchlichen Handlung übernimmt in Neubulach, Oberhaugstett und Liebelsberg die Friedhofsglocke. In Altbulach wird auch dieses letzte Vorläuten von der Kirchenglocke übernommen.

Einzelregelungen:

a) Im Zusammenhang der Bestattung von Mitglieder anderer ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) angehörenden Kirchen- und Glaubensgemeinschaften kommt das selbe Läuteverfahren zur Anwendung. Die jeweils Verantwortlichen dieser Gruppierungen haben jedoch die Pflicht, dem Pfarramt mitzuteilen, ob der Wunsch zu läuten besteht. Die Mesner läuten nur, wenn sie vom Pfarramt ausdrücklich dazu angewiesen werden. Die Regelung ist den Verantwortlichen der ACK mitzuteilen.

b) Wenn in seelsorgerlich begründeten Fällen auch bei Ausgetretenen oder bei Mitgliedern der so genannten „Christlichen Sekten“ (Zeugen Jehovas, Neuapostolischen Kirche und Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen)) kirchliche Amtshandlungen stattfinden, kann auch da auf Wunsch der Angehörigen und in Rücksprache mit dem für den Seelsorgebezirk zuständigen Pfarrer „normal“ geläutet werden.

c) Bei Bestattungen ohne kirchliche Beteiligung mit freien Rednern wird nicht geläutet. Gleiches gilt bei der Bestattung von Mitgliedern der so genannten „Christlichen Sekten“ (Zeugen Jehovas, Neuapostolischen Kirche und Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen)), sofern diese Bestattungen ohne kirchliche Beteiligung vorgenommen werden. Ausnahme hiervon aufgrund von lokalen Absprachen, die zum Gewohnheitsrecht geworden sind: Auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen kann auch bei der Bestattung von Mitgliedern der Neuapostolischen Kirche (fast immer ohne kirchliche Beteiligung) geläutet werden.

d) Die letzten beiden Abschnitte (b. und c.) sind auszuweiten auf die im Handbuch für Kirchgemeinderäte im Kapitel 7 aufgeführten „Neue religiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften“ - im Einzelfall dann zu entscheiden durch die Leitung der Kirchengemeinde.

Beraten von Januar bis März 2007,
beschlossen in der Sitzung des KGR am 9. März 2007