Trauung

Kirchliche Trauung in der Gesamtkirchengemeinde Neubulach

Liebes Brautpaar!

Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie zu ihrem gegenseitigen "JA" im Standesamt auch noch ganz bewusst vor Gott "JA" zueinander sagen und ihn um seinen Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg bitten wollen.

Mit der Neubulacher Stadtkirche haben wir eine große, helle und warme Kirche im Herzen Neubulachs. Auch in den Teilorten Altbulach, Liebelsberg und Oberhaugstett stehen unsere Kirchen für evangelische und katholische Trauungen zur Verfügung.

Mit folgenden Hinweisen wollen wir Sie bei Ihren Vorbereitungen gerne unterstützen.
 

Was ist alles zu beachten?

1. Terminfestlegung

Trauungen finden samstags um 11.00 Uhr, 13.00 Uhr oder 15.00 Uhr statt. Bevor Sie Lokalitäten anmieten, sollte der Termin mit dem Pfarramt/den Pfarrern abgesprochen werden.

2. Anmeldung

Melden Sie Ihre kirchliche Trauung nach dieser ersten mündlichen Anfrage bitte schriftlich an. Der zuständige Pfarrer/ die zuständige Pfarrerin wird dann in der Regel 2-3 Monate vor der Trauung mit Ihnen einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren, bei dem alle weiteren Details besprochen werden.

Vor der Trauung muss der Pfarrer/ die Pfarrerin die standesamtliche Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung einsehen.

3. Schmuck der Kirche

Hierzu bitte zunächst den Kontakt aufnehmen mit der zuständigen Mesnerin:

     

  • In Neubulach: Frau Dürr, Tel: 07053 - 7386
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  • In Altbulach: Frau Dannenmann, Tel: 07053 - 6241
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  • In Liebelsberg: Frau Bäuerle
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  • In Oberhaugstett: Frau Auer, Tel: 07053 - 7697
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Mit ihr können Sie auch in aller Ruhe die Örtlichkeiten einsehen und ein weiteres Vorgehen abstimmen.

Blumenschmuck in der Kirche und Brautstrauß sollten aufeinander abgestimmt sein. Falls an einem Tag mehrere Trauungen sind, sollten Sie sich bitte untereinander bezügl. des Blumenschmucks abstimmen.

Es ist in unserer Gesamtkirchengemeinde uralte Tradition, dass der Altarschmuck bis zum Verblühen in der Kirche bleibt. So hat im darauf folgenden Sonntagsgottesdienst die ganze Gemeinde Anteil an Ihrem Fest. Darüber hinaus sind unsere Kirchen vom Frühjahr bis in den Herbst offen für Menschen, die Ruhe suchen. Auch mit Blick auf diese Besucher bleibt Ihre kirchliche Trauung durch den verbleibenden Blumenschmuck in guter Erinnerung.

Nach dem Verblühen der Blumen sollte mit der Mesnerin geklärt sein, wie die Blumengefäße wieder an Ort und Stelle kommen.

4. Programme

Sobald der genaue Ablauf mit dem zuständigen Pfarrer/ der Pfarrerin abgestimmt ist, können Sie die Programme selbst gestalten und erstellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Programme vor dem Gottesdienst auf den Bänken verteilt werden.

5. Trauringe

Die Trauringe geben Sie am besten einer Person ihres Vertrauens und bitten diese, die Ringe vor dem Gottesdienst an den Pfarrer/ die Pfarrerin oder die Mesnerin weiterzuleiten, damit die Ringe auf den Altar gelegt werden können (sofern Sie einen Ringwechsel im Gottesdienst wünschen).

6. Blumenstreuen

Das Blumenstreuen (auch künstlicher Blumen) durch Kinder ist in der Kirche nicht möglich. Wir bitten Sie, dies nach dem Gottesdienst ab der Kirchentür auf dem Kirchplatz vorzusehen und die Blumenkinder entsprechend anzuleiten.

7. Reisstreuen

Für manche ein Fruchtbarkeitssymbol - wir sehen im Reis jedoch vor allem ein kostbares Lebensmittel, auf dem nicht rumgetreten werden sollte und das nicht auf den Boden gehört. Daher bitten wir vom Reisstreuen Abstand zu nehmen und danken für Ihr Verständnis.

8. Foto und Videoaufnahmen

Videoaufnahmen vom Traugottesdienst sind möglich - Diskretion wie bei einer Theateraufführung vorausgesetzt. Sehr bewährt hat sich die Platzierung einer Kamera auf der Empore - hier hat man den besten Überblick.

Weitere Aufnahmen mit Film- oder Fotokameras sind nur beim Ein- und Auszug möglich. Häufiges Fotografieren während des Gottesdienstes (v.a. während der Einsegnung und Gebeten) können alle Beteiligten als sehr störend empfinden. Es gibt Momente, die gehören auf die Festplatte des Herzens - und nicht gebannt in Pixel.

Bitte geben Sie diese Aspekte an Ihre Gäste weiter und bestimmen Sie am besten einen diskreten Bediener der Kamera auf der Empore!

Selbstverständlich können Sie vor/nach der Trauung noch Bilder in der Kirche aufnehmen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist dies möglich - bitte mit der Mesnerin absprechen.

9. Opfer

Im Blick auf das Opfer, das an den Ausgängen in die Opferdosen eingelegt wird, gilt folgende Regelung: die Hälfte ist für die Arbeit der Gesamtkirchengemeinde Neubulach bestimmt. Die andere Hälfte leiten wir gerne entsprechend den Wünschen des Brautpaares weiter. Bitte klären Sie den Opferzweck im Traugespräch ab und teilen Sie unserer Kirchenpflegerin rechtzeitig die Bankverbindung des Empfängers mit.

10. Stehempfang

Ein Sektempfang mit kleinen Snacks kann nach der Trauung gerne auf dem Kirchplatz Neubulach oder in den Teilorten erfolgen. Für diese Möglichkeit berechnen wir jedoch 30 € für die zusätzliche Zeit des Mesners, WC-Benützung, und Strom.

Bei mehreren Trauungen an einem Tag ist ein Ständerling nur eingeschränkt möglich. Die Brautpaare müssen sich untereinander absprechen. Wir möchten Sie darum bitten, im Sinne eines guten Miteinanders den angrenzenden Nachbarn Bescheid zu geben, da deren Zufahrt ja deutlich eingeschränkt wird. Herzlichen Dank!

Sollten Sie das Gemeindehaus nutzen wollen, bitten wir um Absprache mit dem Pfarramt zwecks einer Reservierung. Falls Sie das Gemeindehaus für eine Schlechtwetteralternative reservieren, berechnen wir auch bei Nichtbenützung eine Reservierungspauschale von 50,-- €. Bei einer Benützung gilt die normale Nutzungs- und Gebührenordnung des Gemeindehauses (siehe Anlage).

11. Musik

Wirkt im Traugottesdienst eine Band, Sänger, Chor... mit und würde gerne in der Kirche vorher proben, sollten diese mit der Mesnerin rechtzeitig einen Termin für die Probe vereinbaren. Alle weiteren Termine müssen extra berechnet und mit der Mesnerin abgesprochen werden.

Der Organist übernimmt die Liedbegleitung und ein von ihm ausgewähltes Vor- und Nachspiel. Diese Kosten übernimmt die Kirchengemeinde. Sollten Sie darüber hinaus Sonderwünsche haben, sprechen Sie diese bitte direkt mit dem Organisten ab. Die Mehrkosten müssen Sie dann direkt mit dem Organisten abrechnen.

12. Standesamtliche Bescheinigung

Nach Ihrer standesamtlichen Trauung sollten Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Eheschließungsurkunde zukommen lassen, die wir unbedingt vor der kirchlichen Trauung benötigen.

Nach der kirchlichen Trauung bereitet das Pfarramt eine Urkunde für Ihr Stammbuch vor. Wir möchten Sie bitten, diese zeitnah abzuholen.

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Sie sehen: es ist doch so manches, das bedacht sein will. Bei Ihren Vorbereitungen wünschen wir Ihnen nun viel Freude und für die kirchliche Trauung Gottes Segen!

Ihre Gesamtkirchengemeinde Neubulach

Evangelisches Pfarramt

Pfarrgasse 4
75387 Neubulach
Tel.: 07053 - 39 31 200


Bürozeiten

Pfarramt.Neubulachdontospamme@gowaway.elkw.de

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